Allgemeine Geschäftsbedinungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Allgemeine Vertragsbedingungen
Donautal Kanuverleih
Alle angebotenen Leistungen der Donautal-Kanuverleih, Inhaber Michel Doll Bootsvermietung und Kanutouren, Bei der Brücke 1, 72488 Sigmaringen-Gutenstein (nachstehend „DK“) auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeine Vertragsbedingungen vorgenommen. 

Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung erkennen Sie diese an. 

1. Abschluss des Vertrages 

1.1 Mit der Anmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder Email erfolgen kann, bietet der Kunde DK den Abschluss eines Vertrages (Bootsvermietung und/oder Kanutouren) auf der Grundlage der Ausschreibung verbindlich an. Es wird dringend empfohlen, die Buchung nach vorheriger telefonischer Abstimmung der Wünsche und Verfügbarkeit der Leistungen schriftlich vorzunehmen. 

1.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von DK an den Kunden oder Gruppenauftraggeber zustande.
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Personen aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. 

1.4 Bei Anmeldungen von Schulklassen, Gruppen, Vereinen, Firmen, Institutionen, Behörden oder sonstigen Personenmehrheiten haften der Anmeldende und, soweit vorhanden, der Rechtsträger, soweit diese eine entsprechende Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 

2. Besonderheiten bei der Buchung von Gruppenleistungen 

2.1 Die nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 2.2 bis 2.3 gelten, soweit die vertragliche Vereinbarung der von DK zu erbringenden Leistungen und/oder die Buchungsabwicklung über einen Gruppenauftraggeber erfolgt. 

2.2 Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten der Kunden. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht der Kunden rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Bedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche von DK entgegenzunehmen. Der Kunde kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber DK widerrufen.

2.3 Von den Vereinbarungen mit dem Kunden und diesen Bedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftraggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegenüber DK betreffen, unberührt.

2.4 Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der Gruppenauftraggeber, bzw. die anmeldende Person, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 1.4 vorliegen, unmittelbar und unabhängig davon, ob eine Verpflichtung des/der Teilnehmer(s) diesbezüglich besteht auf diePreisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch Absage, Rücktritt oder Teilrücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei Nichtteilnahme.

3. Leistungsverpflichtung von DK

3.1 Die Leistungsverpflichtung von DK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung - bei Gruppenreisen aus dem Vertrag oder der Buchungsbestätigung an den Gruppenauftraggeber. Leistungsträger, Reisebüros und insbesondere der Gruppenauftraggeber und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sind von DK nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Ausschreibung von DK oder die Buchungsbestätigung, bzw. die mit dem Gruppenauftraggeber getroffenen Vereinbarungen, hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages abändern. 

3.2 DK ist bemüht auch behinderten Personen die Teilnahme an allen Angeboten und Touren zu ermöglichen. Von der Leistungspflicht von DK nicht umfasst ist jedoch die Eignung der Tour, der Kanus und der Ausrüstungsgegenstände für Behinderte, bzw. die Pflicht zur Überprüfung oder Hinweise hierzu, insbesondere nicht Barrierefreiheit und die Gestellung besonderer Ausrüstung sowie technischer oder personeller Hilfeleistung. 

4.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im

4. Anzahlung und Restzahlung

Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20% des Preises pro Person. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt. 

1. Abschluss des Vertrages
2. Besonderheiten bei der Buchung von Gruppenleistungen
5. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Rücktritt und Kündigung durch DK

4.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, bei Touren, bei denen Startpunkt, bzw. Treffpunkt die Kanustation in 72488 Sigmaringen - Gutenstein ist, spätestens am Tag der Veranstaltung vor Antritt zahlungsfällig.

4.3 Soweit Startpunkt bzw. Treffpunkt nicht die Kanustation Gutenstein ist, ist die gesamte Restzahlung ausschließlich per Überweisung mit Gutschrift spätestens 1 Woche vor Antritt zahlungsfällig. Bei der Überweisung sind Name, Anschrift und Tourendaten vollständig anzugeben.

4.4 Soweit DK zur mangelfreien Erbringung der Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Preises kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

4.5 Bei Gruppenreisen sind der Gruppenauftraggeber, bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten, von DK nicht inkassobevollmächtigt. 

5. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

5.1 DK kann keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernehmen. Alle Reisen, Touren und Angebote werden von DK daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen. 

5.2 Bei Regen ist entsprechende Ausrüstung selbst mit zu bringen.

5.3 Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung, noch Vertragsgrundlage.

5.4 Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen, rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.

5.5 Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort, Bei der Brücke 1, 72488 Sigmaringen - Gutenstein maßgeblich.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen,

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

nicht von DK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch DK

DK bezahlt an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an DK zurückerstattet worden sind.

7.1 DK kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit

a) Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von der Tourenbegleitung oder sonstigen Beauftragten von DK aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour, bzw. der Reise gegeben wurden oder werden 

b) der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour, bzw. der Reise nicht nachkommen

c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von DK enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden, insbesondere den „Wichtigen Hinweisen bezüglich Kanutouren“. Kündigt DK, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; DK muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die Mitarbeiter, Tourenbegleiter und Betreuer von DK sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von DK wahrzunehmen. 

7.2 DK kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Vertrag zurücktreten:

a) DK ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass die Leistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 

b) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Leistung verlangen, wenn DK in der Lage ist, solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage gegenüber DK geltend zu machen. 

c) Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarungen zu Teilnehmerzahlen (siehe hierzu auch Ziffer 1.4 und 2.4) bleiben hiervon unberührt. 

7.3 Vor Antritt der Fahrt werden wir das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Fahrt durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, 

beispielsweise in Fällen höherer Gewalt. Insbesondere müssen wir auch kurzfristig, bis zum Beginn der Kanutour, vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Niedrigwasser, etc. einen sicheren Verlauf der Fahrt nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen. In diesen Fällen erstatten wir die gezahlte Miete in voller Höhe.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 

8.1 Der Kunde kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber DK, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Teilnehmers gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang bei DK. 

8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden, stehen DK unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Preis pro Person zu: 

a) bis 45 Tage vor Beginn 20 %
b) vom 44. bis 35. Tag vor Beginn 50 %
c) vom 34. bis 01. Tag vor Beginn 80 % des Preises.
d) Bei Rücktritt am Tag der vereinbarten Tour/Reise oder bei Nichtantritt 90%.

8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Kunden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden.

8.4 Dem Kunden ist es gestattet, DK nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

8.5 DK behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

9. Allgemeine Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden

9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit DK dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich DK oder seinen Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

9.2 Ist von DK keine Tourleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reiseausschreibung !), so ist der Kunde verpflichtet, DK direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- und Email  -Adresse, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

9.3 Tourleiter oder sonstige Beauftragte und Leistungsträger sowie Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche des Kunden namens DK anzuerkennen.

9.4 Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.5 Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Leistung infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, für DK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn DK, bzw. seine Beauftragten eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von DK oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird

9.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit DK abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von DK erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber DK geltend zu machen.

10. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen 

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber DK unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

10. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen 

10.1 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 7.1 dieser Bedingungen wird noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

10.2 Den Teilnehmern, auch sofern sie schwimmen können, ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.

10.3 Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. 

10.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln. 

10.5 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. 

10.6 Es ist grundsätzlich verboten, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern. 

10.7 Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.

10.8 Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern grundsätzlich, streng verboten.

10.9 Im Bereich der Kanutouren birgt die Mitnahme von Babys und Kleinkindern sowie von Tieren, insbesondere von Hunden erhebliche Gefahren, insbesondere auch für das Kentern. Der Teilnehmer trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer solchen Mitnahme ergeben.

10.10 Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt werden.

10.11 Der Reisende haftet bei Kanutouren DK gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

10.12 Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

10.13 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 10.1 bis 10.9, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.

10.14 Bei Gruppen haftet die Firma/Institution nach Maßgabe von Ziffer

10.13 gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, es sei denn, sie weist nach, dass dieser nicht aus dem Kreis ihrer Teilnehmer stammt.

10.15 DK haftet nicht für mitgeführte Gegenstände z.B. Handy, Brillen, Kameras und andere Wertgegenstände.

11. Haftung von DK, Kosten von Rettungseinsätzen

11.1 DK gibt, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. DK haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/ oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder –weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 11.2 Die vertragliche Haftung von DK, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden von DK weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder

b) DK für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.

11.3 Für die Haftung von DK bei Gruppenreisen wird ergänzend auf Ziffer 13.2 verwiesen.

11.4 Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder Bergungseinsätzen so haben der Teilnehmer, bzw. der

12. Verjährung, Abtretungsverbot

13. Gerichtsstand, Rechtswahl

14. Besondere Bestimmungen bei Gruppenreisen Gruppenauftraggeber die hierfür anfallenden Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen und DK von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von DK schuldhaft verursacht wurden.

11.5 DK haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde. 

11.6 DK haftet nicht für persönliche Gegenstände des Teilnehmers, die dieser an Bord nimmt, insbesondere übernimmt DK
keine Haftung bei Verlust und/oder Beschädigung im Rahmen der Tour, soweit DK oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht hat, auch wenn diese in denen von DK zur Verfügung gestellten Behälter aufbewahrt werden.

12.1 Ansprüche des Kunden gegenüber DK, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme 

12. Verjährung, Abtretungsverbot 

der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

12.2 Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. 

13. Gerichtsstand, Rechtswahl 

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann DK nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von DK gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DK maßgebend.

14.1. DK haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von

14. Besondere Bestimmungen bei Gruppenreisen

DK – vom Gruppenauftraggeber zusätzlich zu den Leistungen von DK angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere:

a) Organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit DK vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort.

b) Nicht im Leistungsumfang von DK enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.

c) Von DK auf Wunsch des Gruppenauftraggeber vermittelte Reiseleiter.

14.2. DK haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers oder seiner Beauftragten vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Führer/innen, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber dem Reisenden, soweit diese nicht mit DK abgestimmt und ausdrücklich gebilligt wurden.

14.3. Soweit für die Haftung von DK gegenüber dem Kunden an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem Gruppenauftraggeber und DK vereinbarte Reisepreis maßgeblich, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche vom Gruppenauftraggeber gegenüber dem Reisenden erhoben wurden.

14.4. Der Reisende hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen bei der/dem von DK eingesetzten Reiseleiter/in bzw. örtlichen Führer/in vorzunehmen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Gruppenauftraggeber ist nur dann ausreichend, wenn von DK keine eigene Reiseleitung oder örtliche Führung eingesetzt ist oder diese nicht erreichbar ist.

15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung 

unter: 

www.donautal-kanuverleih.de/datenschutz 

16. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Firma: Donautal-Kanuverleih
Inhaber: Michel Doll
Anschrift:
Bei der Brücke 1
772488 Sigmaringen-Gutenstein
Telefon: +49 173-8603075
Internet: www.donautal-kanuverleih.de

Email: info@donautal-kanuverleih.de